Praxiseröffnung: Was gibt es bei der Praxisgründung zu beachten?

Du spielst schon länger mit dem Gedanken, deine eigene Praxis zu eröffnen? Endlich nicht nur deine Arbeitszeiten und deine Praxiseinrichtung allein auszusuchen, sondern auch selbst entscheiden zu können, mit wem du zusammenarbeitest?

Dann nichts wie ran! Wir erklären dir das Wichtigste, woran du vor und bei der Gründung denken musst und haben eine praktische Checkliste für dich zusammengestellt.

Praxiseröffnung: Welche Voraussetzungen gibt es?

Dass die wichtigste Grundlage für eine Praxiseröffnung deine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung zum Praktischen beziehungsweise Facharzt bildet, müssen wir dir sicherlich nicht sagen. Je nach Themengebiet musst du auch schon Berufserfahrung mitbringen, für die Praxiseröffnung als Zahnarzt sind das zum Beispiel zwei Jahre.

Bestenfalls verfügst du über Zusatzqualifikationen auf deinem Themengebiet, als Psychotherapeut etwa musst du zwingend die offizielle Anerkennung mindestens eines Richtlinienverfahrens vorweisen.

Registrierung für die Behandlung von Kassenpatienten

Willst du zukünftig nicht nur Privat-, sondern auch Kassenpatienten behandeln, musst du dich über die Krankenkassen als Vertragsarzt registrieren lassen. Das ist mit etwas Papierkram verbunden, aber an sich halb so schlimm, wie es sich anhört. Hierfür musst du dich im Arztregister eintragen, bei der Zulassungsbehörde einen schriftlichen Antrag stellen und dann erst einmal Abwarten. Wenn dein Antrag bewilligt wurde, bekommst du die entsprechende Bestätigung und deiner Praxisgründung steht dann nichts mehr im Weg.

Auflagenbeispiele: Praxiseröffnung Zahnarzt / Physiotherapie

Vorab gilt es, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Manche Ärzte benötigen entsprechende Zusatzausbildungen, um zu bestimmten Behandlungen offiziell berechtigt zu werden. Auch, was die Größe und Einrichtung der Praxis betrifft, solltest du dich vorab schlaumachen, was notwendig ist. Mal zwei konkrete Beispiele für die beiden Anmerkungen:

  • Für die Eröffnung einer Physiotherapiepraxis brauchst du, unter anderem, zwei separate Behandlungszimmer mit Liegen und einen Raum, der mindestens zwanzig Quadratmeter umfasst.
  • Bevor du als Zahnarzt eine Praxis eröffnen kannst, musst du mitunter innerhalb zwei Jahren mindestens sechs Monate als direkte Zahnarztassistenz oder besser noch als direkter Vertreter gearbeitet haben.

Es gibt noch mehr Vorausnutzungsmaßnahmen und sie variieren je nach Tätigkeitsfeld. Erkundige dich vorab über die für dich geltenden, das erspart dir unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.

Praxiseröffnung oder Praxisübernahme?

Bist du Zahnarzt oder etwa Kieferchirurg und willst eine ganz neue Praxis eröffnen, hast du Glück: Hier unterliegst du keinen Zulassungsbeschränkungen. Anders sieht es aus, wenn du beispielsweise über eine Praxiseröffnung innerhalb des Bereiches Physiotherapie nachdenkst, Allgemeinmediziner oder beispielsweise Psychotherapeut bist. Ist dein Wunschort nicht gerade medizinisch unterversorgt, kann es nämlich sein, dass dir eine Neugründung behördlich gar nicht erst genehmigt wird.

Die Vorteile einer Praxisübernahme

Die Alternative oder oft sogar generell einfacher ist es, wenn du eine Praxis von einem Kollegen übernimmst. Das Gute hierbei ist, dass du dann auch gleich einen bestehenden Kundenstamm hast und dir diesen nicht erst mühsam aufbauen musst. Theoretisch könntest du das bestehende Assistenz-Team auch gleich mit übernehmen. Und last but not least ist die finanzielle Planung und die Aufstellung eines notwendigen Businessplans definitiv einfacher als bei einer Neugründung, denn durch die Bücher deines Vorgängers hast du die Entwicklungen der letzten Jahre einwandfrei im Blick.

Was du bei der Übernahme einer Praxis bedenken solltest

Hast du vielleicht schon die vermeintlich ideale Praxis für eine Übernahme gefunden? Bevor du unterschreibst, überlege nochmal genau, ob du den Standort auch weiterhin langfristig für profitabel hältst. Schau dir auf jeden Fall vorher die aktuelle Wettbewerbssituation im Umkreis an. Bei der Praxis selbst solltest du darauf achten, dass sie allen gängigen Standards entspricht und nicht gleich am Anfang vermeidbare Umbau- oder Renovierungskosten auf dich zukommen.

Welche Vor- und Nachteile bringt eine Gemeinschaftspraxis mit sich?

Bist du eher der Typ einsamer Cowboy im Mediziner-Umfeld oder schwebt dir der Gedanke einer Praxisgemeinschaft vor? Beides hat so seine Vor- und Nachteile. Wir erklären sie dir mal kurz.

Alleinige Praxiseröffnung

Gründest du allein eine Praxis, hast du einen großen Vorteil: Absolute Entscheidungsfreiheit. Du wirst nie erst mit jemandem diskutieren müssen, egal ob es um kleine oder große Entscheidungen geht. Der Nachteil liegt darin, dass du arbeitstechnisch sehr eingebunden bist und auch finanziell ein höheres Risiko trägst.

Gemeinschaftspraxis eröffnen

Innerhalb einer gemeinschaftlichen Praxisgründung hast du den Vorteil, dass du dir quasi alle Kosten die Praxis betreffend teilen kannst, sei es die Praxisausstattung als auch die Personalkosten. Abgesehen davon ist es für dich in einer solchen Position einfacher möglich, auch mal in den Urlaub zu fahren oder eine Fortbildung zu machen, wenn du theoretisch eine Vertretung hast. Allerdings besteht durchaus die Gefahr, dass sich das kollegiale Verhältnis auf längere Sicht gesehen auch in eine Konkurrenzsituation verwandeln könnte.

Praxiseröffnung Herz

Praxiseröffnung: die Checkliste

So, jetzt aber mal zum Eingemachten. Hier die versprochene Checkliste mit einigen konkreten Details.

1. Lass dich ins Arztregister eintragen

Stelle einen schriftlichen Antrag. Beifügen musst du die folgenden Unterlagen als Kopien beziehungsweise Scans:

  • deine Geburtsurkunde, ggf. deine Heiratsurkunde (falls sich dein Name geändert hat)
  • wenn nötig, deine Einbürgerungsurkunde inklusive deinem Personalausweis
  • ein Passbild von dir
  • deine Approbations- und Facharzturkunde
  • Nachweise und Urkunden über deine ärztliche Tätigkeit, Prüfungen, Fort- und Weiterbildungen

Das Arztregister nennt sich „Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung“ beziehungsweise „Arztregister Nordrhein“.

2. Beantrage die kassenärztliche Zulassung

Damit du auch Kassenpatienten behandeln darfst, musst du die „Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung“ beantragen. Falls nicht ohnehin bereits ein Antragsformular zum Download zur Verfügung steht, reicht ein formloses Schreiben, in dem du deine offizielle Bezeichnung und deine zukünftige Adresse angibst. Wichtig sind diese Anlagen:

  • Lebenslauf

Damit ist dein kompletter Lebenslauf, auch bereits vor Eintrag ins Arztregister, gemeint. Vergiss nicht, ihn zu unterschreiben, das ist gewünscht.

  • Auszug aus dem Arztregister

Ohne diesen geht nichts. Er beweist schließlich, dass du dich auch rechtmäßig  eintragen hast lassen.

  • Nachweis über dein aktuelles Beschäftigungsverhältnis

Gib hierbei auch gleich deinen nächstmöglichen Austrittstermin an, damit die Behörde Bescheid weiß.

  • Antragsbeweis auf ein polizeiliches Führungszeugnis

Das Zeugnis muss spätestens zur Ausschusssitzung vorliegen. Es muss §30 Abs. 5 BZRG entsprechen und darf zum gegebenen Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate alt sein.

Ferner gilt: Ohne Moos nix los. Sobald du deine Antragsnummer bekommst, musst du die Kosten für den Antrag gleich überweisen. Versäumst du das, kann deine Antragstellung zurückgewiesen werden. Die zusätzlichen Verwaltungsgebühren werden dir nach erfolgter Antragsbewilligung von deinem Konto abgebucht.

3. Informiere öffentliche Stellen über deine Praxiseröffnung

Jetzt heißt es noch, diese Ämter über deine neue Praxis beziehungsweise die Praxisübernahme in Kenntnis zu setzen:

  • Ärztekammer
  • Gesundheitsamt
  • Ärzteversorgungsnetzwerk

Danach kannst du dich im sozialen Netzwerk austoben. Musst du? In der heutigen Zeit behaupten wir: Ja. Allein ein Google-Business-Eintrag ist quasi der Telefonbucheintrag der Neuzeit.

Muss ich sonst noch was vor der Praxiseröffnung beachten?

Du bist jetzt offiziell selbstständig. Klingt gut, ist es auch. Allerdings trägst du damit auch mehr Verantwortung und muss dich deshalb noch um diese Dinge kümmern:

  • Finanzamt über deine Selbstständigkeit informieren
  • deine Gerätschaften vom TÜV begutachten und zertifizieren lassen
  • Anmeldung deiner Angestellten bei der Berufsgenossenschaft sowie den gesetzlichen Versicherungen

Weitere Details zu Behördengängen erhältst du unter anderem über die Kassenärztliche Vereinigung. Alles, was du zu Praxismarketing wissen willst, bei uns. Willst du erstmal sehen, was wir so draufhaben? Klar doch. Hier ein paar handfeste Referenzen. Melde dich einfach bei uns, wenn du mehr wissen willst.

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