Werbung als Zahnarzt: Rechtliche Möglichkeiten

Werbung als Zahnarzt zu machen ist nicht immer ganz so einfach, wie viele glauben. Denn der Staat macht bestimmte Vorgaben dazu, wie Ärzte Werbung machen dürfen. Diese Kriterien sind für juristische Laien oft sehr unübersichtlich und können dazu führen, dass die Werbung rechtswidrig ist.

Doch was genau musst du beachten, damit deine Werbung laut Gesetz konform ist? Wir zeigen dir hier die wesentlichen Grundlagen, die du in jedem Fall beachten solltest. Dabei beleuchten wir zunächst die Arten von Werbung, die erlaubt sind und anschließend welche Werbung verboten ist.

Wir hoffen, dass du nach dem Lesen des Artikels ein gutes Verständnis von diesem teilweise komplexen Thema hast und wünschen dir viel Spaß beim Lesen!

Dürfen Ärzte überhaupt Werbung machen?

Noch heute glauben viele, dass Ärzte und andere Heilberufler keine Werbung machen dürfen. Sie verweisen dabei auf das “Werbeverbot für Ärzte”, das im Heilmittelwerbegesetz (HWG) verankert ist und regelt, was erlaubt ist. Es soll dem Schutze der Bevölkerung dienen und verhindern, dass der Arzt nicht aus purem Gewinnstreben unnötige Behandlungen oder Medikamente verordnet.

Doch diesem Gesetz steht das Recht auf Berufsfreiheit gegenüber, das in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. So wird heute oftmals argumentiert, dass Werbung und Marketing zwingend notwendig sind, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Zudem haben Patienten ein Bedürfnis nach Informationen, welches die Werbung bedient.

Deswegen hat der Staat das HWG zunehmend liberalisiert. Was vor einigen Jahren noch nicht erlaubt war, können Ärzte heute bereits anwenden. Hierbei gilt es aber nach wie vor viele Faktoren zu beachten, denn Werbung ist für Heilberufler immer noch stark reguliert.

Welche Form der Werbung ist dem Zahnarzt erlaubt?

Ein Zahnarzt darf mit sachlichen und berufsbezogenen Informationen Werbung machen. Dabei kann er so ziemlich alle Kanäle nutzen, etwa das Schild der Praxis, Briefbögen, Website oder Anzeigen wie Google Ads. Sogar werben im Fernsehen oder Radio ist erlaubt, solange es den Anforderungen entspricht.

So darf ein Arzt Flyer, Broschüren oder Kundenzeitungen mit organisatorischen Hinweisen sowie Angaben zur Person bei sich in der Praxis aktiv verteilen oder auslegen. Ebenso darf er Kugelschreiber, Kalender und andere Mitgaben von geringem Wert an Patienten in der Praxis ausgeben.

Seit rund 10 Jahren darfst du sogar mit Vorher-Nachher-Bildern und in deiner Berufsbekleidung werben. Das darf jedoch nicht auf eine missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Weise geschehen. Zuvor durfte man solche Formen der Werbung nur in Fachmagazinen abdrucken.

Werbung muss zum Tätigkeitsschwerpunkt passen

Beachte, dass die Werbung immer im Tätigkeitsschwerpunkt des Arztes liegen muss. Ein Zahnarzt darf nicht für Fettabsaugung oder Raucherentwöhnung werben, weil das wahrscheinlich nicht sein Schwerpunkt ist. Das sollte man zuvor auch noch mit der Ärztekammer abstimmen.

Unzulässige Werbung ist dem Zahnarzt untersagt

Diese Art der Werbung wird auch als „berufswidrig” bezeichnet. Werbung darf nicht anpreisen, in die Irre führen oder einen Vergleich zu anderen Ärzten ziehen. Das sind jedoch nur einige der Kriterien, an die man sich halten muss. Deswegen gilt es, sich immer auf dem Laufenden zu halten.

Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Arten verbotener Werbung, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

Anpreisende Werbung

Werbung darf nicht anpreisen. Damit sind übertriebene Aussagen gemeint, die für den Patienten nichts bedeuten und keinen Inhalt haben, der sich nachprüfen lässt. Ärzte sollten sich also nicht in der Manier eines Marktschreiers bewerben, der Kunden mit reißerischen Versprechen in die Praxis lockt.

In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass du nicht mit Heilversprechen werben darfst – selbst wenn dies Routineeingriffe oder erprobte Behandlungsmethoden betrifft.

Irreführende Werbung

Werbung darf nicht in die Irre führen. Dieser Punkt ist relativ einfach zu erklären, denn ein Zahnarzt darf nicht Werbung mit Fehldarstellung, Schein-Qualifikationen oder Alleinstellungsbehauptungen machen. Der Patient soll durch solche Aussagen nicht in der Wahl seines Arztes beeinflusst werden.

Vergleichende Werbung

Werbung darf nicht vergleichen. Jegliche Form von vergleichenden Aussagen sollte man strikt vermeiden. Das gilt sowohl für negative Vergleiche, die einen gegenüber der Konkurrenz besserstellen, als auch für positive Vergleiche, mit denen man sich mit dem Erfolg anderer schmücken möchte. Vermeide Aussagen wie „Wir sind günstiger als Ihr Zahnarzt!“.

Werbung Zahnarzt

Weitere Formen der Werbung, die verboten sind

Doch das war noch nicht alles. Denn außer inhaltlichen Fehlern kann man auch beim Verteilen der Werbung ein paar Fehler machen. Erinnerst du dich, wie wir zuvor erwähnt haben, ein Zahnarzt darf mit Flyern und Broschüren in seiner Praxis werben? Außerhalb der Praxis ist das nicht erlaubt.

Hierzu zählen insbesondere Hinweise und Werbung bei anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Flyer in Apotheken und bei der Krankenkasse mögen zwar nach einer hervorragenden Idee klingen, um neue Kunden zu erreichen, aber das ist nicht erlaubt.

Ebenso dürfen keine Beilagen zur Zeitung gelegt werden oder Gegenstände außerhalb der Praxis verteilt werden. Weder die Flyer noch die Broschüren, die bereits für die Praxis gedruckt wurden. Diese gehören nicht auf die Straße, sondern ausschließlich in deine Praxis.

Neukundengewinnung mit Gutscheinen?

Auch mit Gutscheinen, Rabatten, Verlosungen oder kostenlosen Behandlungen darf nicht geworben werden. Alle Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dürfen nicht rabattiert werden, in welcher Form auch immer das geschieht.

Unsere Empfehlung an den Zahnarzt ist der Fachanwalt

Beim Lesen dieses Artikels könnten die Informationen auch bereits wieder veraltet sein. Deshalb ist es besonders wichtig, sich zu diesem Thema richtig beraten zu lassen. Sonst landet man schnell in der rechtlichen Grauzone.

Deswegen solltest du dir immer Rat vom Fachanwalt holen. Dieser ist stets auf dem Laufenden zur Entwicklung der Gesetzeslage und kann dir helfen, den Inhalt deiner Werbung konform zu machen.

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Werbung für den Zahnarzt ist ein komplexes Thema

Wie du siehst, gibt es viele Richtlinien zu beachten. Das Thema ist komplex und man kann vieles falsch machen, wenn man sich nicht an einen Experten hält. Hinzu kommt, dass sich die Gesetzeslage immer wieder ändert.

Genau daher glauben auch viele Ärzte, dass Werbung generell verboten sei. Denn als sie studiert haben, war das vielleicht sogar noch der Fall. Aber heute ist eine Vielzahl von Werbearten erlaubt, solange man die strikten Richtlinien beachtet.

Bei Bissfest helfen wir dir, deine Werbung als Zahnarzt richtig zu gestalten. Nimm jetzt Kontakt auf und bespreche das richtige Marketing mit unseren Experten!

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